Darum ist die Hundehalterhaftpflicht so wichtig:
Wenn aus Spiel Ernst wird
Ein Hund springt einen Besucher an, läuft vor ein Fahrrad oder beschädigt fremdes Eigentum. Solche Situationen passieren schneller, als man denkt. Als Hundehalter können Sie auch dann haften, wenn Sie selbst keinen Fehler gemacht haben.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung der RheinLand bietet Ihnen deshalb gleich dreifachen Schutz:
Prüft: Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
Übernimmt: Wir übernehmen berechtigte Schadenersatzansprüche im vereinbarten Umfang.
Wehrt ab: Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab - wenn nötig auch vor Gericht
Worauf Sie zählen können:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Der Versicherungsschutz greift bei Schäden, die Ihr Hund verursacht.
Für Sie und Ihre Familie
Der Schutz gilt auch für Familienangehörige und nicht gewerbsmäßige Tierhüter.
Passend zu Ihrem Bedarf
Mit Standard und Premium stehen Ihnen zwei Leistungslinien zur Verfügung.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Gut geschützt. Auch wenn Ihr Hund eigene Pläne hat.
Ob beim Spaziergang, im Urlaub oder beim Hundetraining: Unsere Hundehalterhaftpflicht begleitet Sie und Ihren Vierbeiner durch den Alltag.

Hundesport und Hundeschule
Ob Agility, Hundeschule oder Hundeschau: Auch bei diesen Aktivitäten besteht Versicherungsschutz.

Weltweit sicher unterwegs
Auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten sind Sie und Ihre Vierbeiner geschützt.

Hunde mit besonderen Aufgaben
Ob Therapie-, Assistenz-, Rettungs-, Schul- oder Suchhund – die nicht gewerbliche Nutzung ist mitversichert.

Welpen mitversichert
Welpen des versicherten Muttertiers sind bis zum Alter von zwei Jahren mitversichert (Premium).

Schutz in Ferienunterkünften
Schäden an gemietetem Mobiliar in Hotels und Ferienwohnungen sind bis zu 1 Mio. Euro versichert (Premium).

Im Notfall gut versorgt
Erleiden Sie einen Unfall, ist die Unterbringung Ihres Hundes in einer Hundepension mitversichert (Premum).
Starker Schutz. Viele Vorteile.
Wählen Sie einfach die Extras, die zu Ihnen und Ihrem Vierbeiner passen.
Jeder Hund ist anders – und jeder Hundehalter hat andere Wünsche. Mit unseren zusätzlichen Bausteinen können Sie den Versicherungsschutz ganz nach Ihrem Bedarf erweitern.
Hunde-Notfallschutz
Hilfe, wenn es darauf ankommt
Giftköderschutz
Bis zu 5.000 Euro für Tierarztkosten
Best-Leistungsgarantie
Sichern Sie sich die besten Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes
Forderungsausfall-Rechtsschutz
Zusätzlicher Schutz für den Fall der Fälle (Premium)
FAQ zur Hundehalterhaftpflicht
Was Sie schon immer über die Hundehalterhaftpflicht wissen wollten, erfahren Sie hier oder bei Ihrer Agentur vor Ort.
Das hängt von den Regelungen der jeweiligen Bundesländer ab – eine einheitliche Vorschrift gibt es deutschlandweit nicht. In einigen Bundesländern ist der Nachweis einer Hundehaftpflicht Pflicht, während sie in anderen freiwillig bleibt. Zudem gibt es Bundesländer, in denen für bestimmte Hunderassen eine Versicherung verpflichtend ist.
Für sogenannte Listenhunde, oft auch als Kampfhunde bezeichnet, besteht jedoch fast überall in Deutschland Versicherungspflicht, da sie als potenziell höheres Risiko eingestuft werden.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist eine Absicherung sinnvoll, da Schadenersatzforderungen sehr hoch ausfallen können.
Ja, der Schutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für Familienangehörige und nicht gewerbsmäßige Tierhüter.
Ja, auch vorübergehende Auslandsaufenthalte mit Ihrem Hund oder Ihren Hunden sind versichert. Die versicherte Aufenthaltsdauer hängt vom gewählten Tarif ab.
Nicht versicherbar sind folgende Rassen bzw. ihre Kreuzungen:
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Old English Bulldog, Pitbull Terrier, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Abgerichtete Hunde, mit einer das natürliche Maß übersteigenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen gefährlichen Eigenschaft mit vergleichbarer Wirkung (Beißkraft, fehlende Bisslösung).
Ja, sie kann als Sonderausgabe bei den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Nicht versichert sind in der Hundehaftpflicht:
- Vorsatz
- Gewerbliche Nutzung der Hunde
- Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten
