Neu bei RheinLand: Kfz-, Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung

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Hundehalterversicherung

Ihr Hund ist Familienmitglied, treuer Begleiter und manchmal ein Wirbelwind. Doch auch der bravste Vierbeiner kann einen Schaden verursachen. Gut, wenn Sie dann auf den passenden Versicherungsschutz zählen können.

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Alles zur Hundehaftpflicht auf einen Blick

Darum ist die Hundehalterhaftpflicht so wichtig:
Wenn aus Spiel Ernst wird

Ein Hund springt einen Besucher an, läuft vor ein Fahrrad oder beschädigt fremdes Eigentum. Solche Situationen passieren schneller, als man denkt. Als Hundehalter können Sie auch dann haften, wenn Sie selbst keinen Fehler gemacht haben.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung der RheinLand bietet Ihnen deshalb gleich dreifachen Schutz:

  • Prüft: Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.

  • Übernimmt: Wir übernehmen berechtigte Schadenersatzansprüche im vereinbarten Umfang.

  • Wehrt ab: Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab - wenn nötig auch vor Gericht

Worauf Sie zählen können:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Der Versicherungsschutz greift bei Schäden, die Ihr Hund verursacht.

  • Für Sie und Ihre Familie

    Der Schutz gilt auch für Familienangehörige und nicht gewerbsmäßige Tierhüter.

  • Passend zu Ihrem Bedarf

    Mit Standard und Premium stehen Ihnen zwei Leistungslinien zur Verfügung.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Gut geschützt. Auch wenn Ihr Hund eigene Pläne hat.

Ob beim Spaziergang, im Urlaub oder beim Hundetraining: Unsere Hundehalterhaftpflicht begleitet Sie und Ihren Vierbeiner durch den Alltag.

Hundesport - Agility

Hundesport und Hundeschule

Ob Agility, Hundeschule oder Hundeschau: Auch bei diesen Aktivitäten besteht Versicherungsschutz.

Hund steckt Nase aus dem Fenster

Weltweit sicher unterwegs

Auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten sind Sie und Ihre Vierbeiner geschützt.

Hund in Schule

Hunde mit besonderen Aufgaben

Ob Therapie-, Assistenz-, Rettungs-, Schul- oder Suchhund – die nicht gewerbliche Nutzung ist mitversichert.

Welpen mitversichert

Welpen mitversichert

Welpen des versicherten Muttertiers sind bis zum Alter von zwei Jahren mitversichert (Premium).

Hund in Ferienunterkunft

Schutz in Ferienunterkünften

Schäden an gemietetem Mobiliar in Hotels und Ferienwohnungen sind bis zu 1 Mio. Euro versichert (Premium).

Hundepension

Im Notfall gut versorgt

Erleiden Sie einen Unfall, ist die Unterbringung Ihres Hundes in einer Hundepension mitversichert (Premum).

Starker Schutz. Viele Vorteile.

Rettungs- und Bergungskosten
Mitversicherung von Welpen
Mietsachschäden am Inventar von Ferienunterkünften
Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen
Teilname an Hundesportveranstaltungen
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Forderungsausfallversicherung
Leistungsgarantie Vorversicherer
Neuwertentschädigung
Nottötung nach Versicherungsfall
Unterbringung in Hundepensionbei Unfall des Versicherungsnehmers
Nebenberufliche Tätigkeiten
Versehensklausel bei Obliegenheitsverletzung

Wählen Sie einfach die Extras, die zu Ihnen und Ihrem Vierbeiner passen.

Jeder Hund ist anders – und jeder Hundehalter hat andere Wünsche. Mit unseren zusätzlichen Bausteinen können Sie den Versicherungsschutz ganz nach Ihrem Bedarf erweitern.

Hunde-Notfallschutz

Hundenotfallschutz

Hilfe, wenn es darauf ankommt

Giftköderschutz

Icon Giftköder

Bis zu 5.000 Euro für Tierarztkosten

Best-Leistungsgarantie

Icon Bestleistungsgarantie

Sichern Sie sich die besten Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes

Forderungsausfall-Rechtsschutz

Forderungsausfall-Rechtschutz

Zusätzlicher Schutz für den Fall der Fälle (Premium)

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FAQ zur Hundehalterhaftpflicht

Was Sie schon immer über die Hundehalterhaftpflicht wissen wollten, erfahren Sie hier oder bei Ihrer Agentur vor Ort.

Das hängt von den Regelungen der jeweiligen Bundesländer ab – eine einheitliche Vorschrift gibt es deutschlandweit nicht. In einigen Bundesländern ist der Nachweis einer Hundehaftpflicht Pflicht, während sie in anderen freiwillig bleibt. Zudem gibt es Bundesländer, in denen für bestimmte Hunderassen eine Versicherung verpflichtend ist.

Für sogenannte Listenhunde, oft auch als Kampfhunde bezeichnet, besteht jedoch fast überall in Deutschland Versicherungspflicht, da sie als potenziell höheres Risiko eingestuft werden.

Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist eine Absicherung sinnvoll, da Schadenersatzforderungen sehr hoch ausfallen können.

Ja, der Schutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für Familienangehörige und nicht gewerbsmäßige Tierhüter.

Ja, auch vorübergehende Auslandsaufenthalte mit Ihrem Hund oder Ihren Hunden sind versichert. Die versicherte Aufenthaltsdauer hängt vom gewählten Tarif ab.

Nicht versicherbar sind folgende Rassen bzw. ihre Kreuzungen:

American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Old English Bulldog, Pitbull Terrier, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.


Abgerichtete Hunde, mit einer das natürliche Maß übersteigenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen gefährlichen Eigenschaft mit vergleichbarer Wirkung (Beißkraft, fehlende Bisslösung).

Ja, sie kann als Sonderausgabe bei den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Nicht versichert sind in der Hundehaftpflicht:

  • Vorsatz
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde
  • Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten

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