I. Angaben zum Dienstleistungserbringer
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i.V.m. Anhang 3 zum BFSG gilt für folgende Website der RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss, Deutschland (nachfolgend nur „RheinLand“): www.rheinland-versicherungen.de und deren Unterseiten:
www.kinderunfallschutz.de
www.rp.kinderunfallschutz.de
www.wir-sind-rheinland.de
santos.rheinland-versicherungen.de
zwilling.rheinland-versicherungen.de
(nachfolgend jeweils die „Website“).
Die RheinLand ist bestrebt, ihre Website in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) barrierefrei zugänglich zu machen.
II. Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Die Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 i.V.m. den WCAG vereinbar, soweit das BFSG auf die Website anwendbar ist.
III. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Auf dieser Website bieten wir Ihnen im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG die nachfolgende Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr an:
- Anbahnung eines Verbrauchervertrages (z.B. Beratungstermin vereinbaren)
- Abschluss eines Verbrauchervertrages (z.B. Versicherungsvertrag, oder Bonuswerbeaktionen)
- Vertragsdurchführung (z.B. Schadensmeldung)
- Vertragsabwicklung (z.B. Vertrag kündigen, oder Vertragsdaten ändern)
Online kann ein Versicherungsvertrag gegenwärtig über die Website:
www.kinderunfallschutz.de und hundehaftpflicht.rhl.de abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zu den angebotenen Versicherungen sowie zu den weiteren Leistungen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten. Dort finden Sie auch weitere Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
Darüber hinaus finden Sie auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Übersicht zu den wichtigsten Versicherungsarten in leichter Sprache. Diese Übersicht ist hier abrufbar: Versicherungen in Leichter Sprache.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet auf ihrer Website zudem weitere wichtige Informationen rund um den Versicherungsschutz in leichter Sprache an. Diese Informationen sind hier abrufbar: Das kleine ABC in Leichter Sprache: Versicherungen.
IV. Marktüberwachungsbehörde
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Meldungen gerichtet werden an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
V. Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.